Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendungsbereich

(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) regeln das Erbringen der Dienste durch Hagel & Preuß Consulting GmbH an den Kunden. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Hagel & Preuß Consulting GmbH mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Hagel & Preuß Consulting GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Hagel & Preuß Consulting GmbH auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.


2. Leistungen von Hagel & Preuß Consulting GmbH / Mitwirkung des Kunden

(1) Hagel & Preuß Consulting GmbH erbringt für Unternehmen und Kaufleute individuelle Agenturdienstleistungen im Bereich des Online-Marketings, der Anfragen- und Leadgenerierung, Social Media Recruiting, Webdesign, Werbetexte, Positionierung, Zielgruppenrecherche und der Suchmaschinenoptimierung (SEO). Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Hagel & Preuß Consulting GmbH dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs, insbesondere auch nicht das Erreichen eines bestimmten Rankings innerhalb von Suchmaschinen.

(2) Sofern Lead- und Anfragengewinnung oder auch Social Media Recruiting als Leistung zwischen Hagel & Preuß Consulting GmbH und dem Kunden vereinbart wurde, wird keine konkrete Beschaffenheit und auch keine konkrete Anzahl an qualifizierten Anfragen geschuldet.

(3) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von Hagel & Preuß Consulting GmbH zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Hagel & Preuß Consulting GmbH, bleibt der Vergütungsanspruch von Hagel & Preuß Consulting GmbH unberührt.

(4) Der Kunde muss Hagel & Preuß Consulting GmbH jeweils unverzüglich und für Hagel & Preuß Consulting GmbH kostenlos sämtliche Inhalte zur Verfügung stellen, die für die Leistungen von Hagel & Preuß Consulting GmbH im Rahmen der Kundenbeziehung erforderlich sind, z.B. gewünschte Texte und Bilddateien.

(5) Dem Kunden ist bewusst, dass Anbieter wie Facebook und Google jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist Hagel & Preuß Consulting GmbH nicht verantwortlich. Der Vergütungsanspruch von Hagel & Preuß Consulting GmbH bleibt in diesen Fällen unberührt

(6) In Bezug auf die von Hagel & Preuß Consulting GmbH zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht Hagel & Preuß Consulting GmbH in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

(7) Hagel & Preuß Consulting GmbH ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.

(8) Sofern Hagel & Preuß Consulting GmbH im Rahmen der Kundenbeziehung Domains /Landeseiten / Webseiten zur Verfügung stellt, erfolgt deren Überlassung an den Kunden vorbehaltlich anderslautender Individualabrede ausschließlich bis zum Ende der Vertragslaufzeit. Eine Überlassung zur Verfügung gestellter Domains / Landeseiten /Webseiten und anderweitiger Inhalte über die Vertragslaufzeit hinaus gilt im Zweifel als nicht vereinbart.

(9) Hagel & Preuß Consulting GmbH ist für die Rechtskonformität von Werbekampagnen, Web-und Landeseiten und deren Inhalten, die im Rahmen der Vertragsbeziehung für den Kunden erstellt worden sind, nicht verantwortlich. Der Kunde hat diese eigenständig vor Veröffentlichung zu überprüfen und Hagel & Preuß Consulting GmbH erforderlichenfalls Änderungen mitzuteilen.

(10) Die bei Hagel & Preuß Consulting GmbH gebuchten Leistungen sind nicht auf Dritte übertragbar.

(11) Die Vergütung von Hagel & Preuß Consulting GmbH enthält kein Budget für etwaige Werbekampagnen. Die Kosten dafür hat der Kunde selbst zu tragen und gegebenenfalls direkt an jeweiligen Plattformbetreiber zu entrichten.


3. Zustandekommen von Verträgen

(1) Der Vertragsschluss zwischen Hagel & Preuß Consulting GmbH und dem Kunden kann fernmündlich (Telefon, Videochat, etc.), schriftlich oder in Textform erfolgen.

(2) Der Kunde erhält auf Wunsch von Hagel & Preuß Consulting GmbH eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.

(3) Bei fernmündlich (insbesondere über Telefonat/Videochat) zustande kommenden Verträgen zwischen Hagel & Preuß Consulting GmbH und dem Kunden willigt der Kunde in die Aufzeichnung ein. Die Aufzeichnung erfolgt ausschließlich zu Beweis- und Dokumentationszwecken.


4. Abnahmebedürftige Leistungen

(1) Sofern eine bei Hagel & Preuß Consulting GmbH gebuchte Leistung nicht dem Dienst- sondern dem Werkvertragsrecht unterfällt, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-10.

(2) Hagel & Preuß Consulting GmbH kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.

(3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.

(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. Hagel & Preuß Consulting GmbH kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber Hagel & Preuß Consulting GmbH nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und Hagel & Preuß Consulting GmbH überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.

(5) Soweit bei der Funktionsprüfung erhebliche Mängel festgestellt werden, ist Hagel & Preuß Consulting GmbH verpflichtet und berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen.

(6) Hagel & Preuß Consulting GmbH ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern. Der insoweit entstehende Zeitaufwand ist vom Kunden separat zu vergüten. Unerhebliche Mängel der (Teil-) Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.

(7) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Kunde ist für die angemessene Vergütung des anzurufenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird Hagel & Preuß Consulting GmbH dem Kunden die insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen.

(8) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von Hagel & Preuß Consulting GmbH gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von Hagel & Preuß Consulting GmbH hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.

(9) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.

(10) Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht erhebliche Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Kunde auch keinen Anspruch auf Rückforderung von Teilen der Vergütung.


5. Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die von Hagel & Preuß Consulting GmbH angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Die Bezahlung der Leistungen von Hagel & Preuß Consulting GmbH erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von Hagel & Preuß Consulting GmbH ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von Hagel & Preuß Consulting GmbH ist anders lautend. Eine Hagel & Preuß Consulting GmbH erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde Hagel & Preuß Consulting GmbH nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dafür ist das im Anhang zu diesen AGB befindliche Muster zu benutzen.

(4) Hagel & Preuß Consulting GmbH stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an Hagel & Preuß Consulting GmbH zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.


6. Kündigung, Laufzeit

(1) Der Vertrag hat die die individuell (fernmündlich oder schriftlich) zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Wird das Vertragsverhältnis nicht spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit von einer der Parteien gekündigt, verlängert sich das Vertragsverhältnis zu gleicher Laufzeit und gleichen Bedingungen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Kündigung.

(2) Etwaige freie Kündigungs-/Rücktrittsrechte des Kunden vor Ablauf der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.

(3) Kündigungen und Rücktrittserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.


7. Verzug / außerordentliche Kündigung

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Hagel & Preuß Consulting GmbH beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei Hagel & Preuß Consulting GmbH eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei Hagel & Preuß Consulting GmbH vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Hagel & Preuß Consulting GmbH sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber Hagel & Preuß Consulting GmbH in Verzug, ist Hagel & Preuß Consulting GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Hagel & Preuß Consulting GmbH wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.


8. Erfüllung

(1) Hagel & Preuß Consulting GmbH wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Hagel & Preuß Consulting GmbH ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Dem Kunden ist bewusst, dass Hagel & Preuß Consulting GmbH bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird Hagel & Preuß Consulting GmbH innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.

(3) Ist Hagel & Preuß Consulting GmbH gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Hagel & Preuß Consulting GmbH unberührt.


9. Verhalten und Rücksichtnahme

(1) Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber Hagel & Preuß Consulting GmbH zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen. 


10. Referenzwerbung

(1) Der Kunde erklärt sich damit ist damit einverstanden, dass Hagel & Preuß Consulting GmbH zum Zweck der Information über die Leistungserbringung bzw. der Zusammenarbeit, den Namen und das Logo zeitlich und örtlich unbeschränkt auf der Internetseite von Hagel & Preuß Consulting GmbH und den Social-Media-Auftritten von Hagel & Preuß Consulting GmbH verwenden darf und damit werben kann.

(2) Bei Widerruf an folgende E-Mail Adresse wenden: kontakt@hagel-preuss.de


11. Schutzrechte Dritter

Der Kunde gewährleistet, dass Hagel & Preuß Consulting GmbH überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt Hagel & Preuß Consulting GmbH insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.


12. Nutzungsrechte

(1) Für Dienstleistungen gilt: Der Kunde erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von Hagel & Preuß Consulting GmbH erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von Hagel & Preuß Consulting GmbH für den Kunden erstellt wurden (z B alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.

(2) Für Werkleistungen gilt Absatz 1 mit der Maßgabe, dass dem Kunden ein dauerhaftes einfaches und nicht übertragbarer Nutzungsrecht an Leistungs- und Arbeitsergebnissen übertragen wird.

(3) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die Hagel & Preuß Consulting GmbH nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

(4) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an Hagel & Preuß Consulting GmbH über.

(5) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.


13. Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und Kaufleute (HGB) besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches von der Hagel & Preuß Consulting GmbH anderweitig eingeräumt.


14. Haftung

(1) Hagel & Preuß Consulting GmbH haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Haftung für einfache Fahrlässigkeit besteht nur für Schäden aus:

a)  der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine Vertragspflicht ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung jedoch auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden begrenzt.


15. Datenschutz und Datensicherheit

(1) Sollten personenbezogene Daten erhoben werden, weist Hagel & Preuß Consulting GmbH die Vertragspartei ausdrücklich darauf hin und holt Ihr vorheriges Einverständnis dazu. Hagel & Preuß Consulting GmbH verpflichtet sich dazu keine Daten an Dritte weiterzugeben, es sei denn, die Vertragspartei hat zuvor eingewilligt. Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes werden eingehalten.

(2) Hagel & Preuß Consulting GmbH weist sie darauf hin, dass die Übertragung von Daten im Internet Sicherheitslücken aufweisen kann.  Demnach kann ein fehlerfreier und störungsfreier Schutz der Daten Dritter nicht vollständig gewährleistet werden. 

In diesem Zusammenhang stellt der Kunde Hagel & Preuß Consulting GmbH wegen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes in vollem Umfang frei. Dies gilt nicht, wenn Hagel & Preuß Consulting GmbH die Verstöße alleine zu vertreten hat.


16. Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Hagel & Preuß Consulting GmbH maßgebend.


Gerichtsstand und anzuwendendes Recht:

(1) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Augsburg.

(2) Es gilt deutsches Recht.


AGB Stand: 01.08.2021 ©

Anfragen

Hagel & Preuß Consulting GmbH

Messerschmittstr. 2

D-86825 Bad Wörishofen


Telefon: 08247- 3582734

kontakt@hagel-preuss.de

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Hinweis: Die Angebote & Inhalte dieser Seite richten sich ausdrücklich nur an Gewerbetreibende und Unternehmer im Sinne des §14 BGB.